Am 13. Juni 2006 erhielten Jehovas Zeugen in Deutschland vom Land Berlin die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Über die Verleihung der Körperschaftsrechte in den anderen Bundesländern informieren wir durch unsere Pressemitteilungen.

Mecklenburg-Vorpommern anerkennt Jehovas Zeugen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Jehovas Zeugen reagieren auf Äußerungen von CDU und
Grünen in Bremen

"Wo nichts ist, kann man nichts finden"
Jehovas Zeugen wehren sich gegen Beleidigungen

Sachsen-Anhalt anerkennt Jehovas Zeugen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.   4 zur Pressemitteilung

Thüringen anerkennt Jehovas Zeugen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.         4 zur Pressemitteilung

Jehovas Zeugen verwundert über die Entscheidung
des Landeskabinetts von Baden-Württemberg